AGBs - DS Dienstleistungen

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Entrümpelung
Entkernung
Spezialreinigung
UNSERE AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma DS-Dienstleistungen, für Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Nachlassankäufe, Entkernungen
1. Allgemeines
Für alle Dienstleistungen, Angebote und etwaige andere Leistungen aus dem Geschäftsbereich Entrümpelungen, Renovierungsarbeiten, Wohnungs- und Haushaltsauflösungen sowie Nachlassankäufe gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Firma DS-Dienstleistungen, Speckspitze 13, 97906 Faulbach. Mit seiner Unterschrift akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei einer mündlichen Vereinbarung und mit Beginn der Arbeiten, greifen diese auch. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Angebote und Vertragsabschluss sowie Eigentumsübergang
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer hält sich 4 Wochen ab Angebotsdatum an das Angebot gebunden. Der Umseitige Vertrag kommt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Geschäftsauflösungen sowie alle anderen von uns angebotenen Leistungen sind in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. Mit Beginn unserer Tätigkeit gehen alle in dem Auftragshaushalt befindliche Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die weitere Verwertung obliegt dem Auftragnehmer. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt dies DS-Dienstleistungen zur Preisanpassung, insbesondere dann, wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt, verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden.

  
3. Auskunftspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber versichert mit der Unterschrift zur Auftragserteilung, dass er Eigentümer der Gegenstände ist, oder vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Bei einer mündlichen Zusage und mit Beginn der Räumung, gilt das Gleiche. Der Auftragnehmer handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadenersatzansprüchen Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse ausgenommen. Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Auftragnehmer über gefährliche Stoffe, Abfälle, Flüssigkeiten und andere Materialien die nicht ins Grundwasser gelangen dürfen sowie weitere Gesundheitsgefährdende Materialien die sich im Auftragsobjekt befinden, vor Auftragserteilung zu unterrichten. Sollte sich im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich gefährliche Stoffe sowie Öle, Fette und weitere Grundwasser schädigende Stoffe im Sinne des KrW im Objekt befinden, so gehen diese Abfälle nicht in unser Eigentum über. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber bei Interesse ein entsprechendes Angebot über die fachgerechte Entsorgung dieser Stoffe, Materialien und Flüssigkeiten unterbreiten.

4. Stundennachweis und Abnahme der Leistungen
Der Auftraggeber kann einen Stundennachweis verlangen, indem die geleisteten Stunden von jedem Arbeiter gesondert auf einem Stundenzettel aufgeführt, täglich nach Beendigung der Arbeiten vom Auftraggeber zu unterschreiben sind. Ansonsten ist kein Stundennachweis erforderlich und kann nicht geltend gemacht werden. Die durchgeführten Arbeiten sind unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten vom Auftraggeber abzunehmen, die Abnahme ist auf Antrag des Auftragnehmers schriftlich zu bestätigen. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Beendigung der Arbeit begründete Mängelrügen erhebt. Dies erfolgt in schriftlicher Form und bedarf einer Bestätigung mit Unterschrift von Auftraggeber und Auftragnehmer. Werden vom Auftraggeber begründete Mängel erhoben, so ist der Auftragnehmer zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf die vom Auftragnehmer abgeschlossene Versicherung und deren Decksumme beschränkt. DS-Dienstleistungen ist nicht verpflichtet einen Nachweis über Materialkosten oder Entsorgungskosten zu erbringen, es sei denn dies wurde ausdrücklich in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten.

5. Terminverlegung, Aufwandsentschädigung und Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag nach erfolgter Auftragserteilung ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der schriftlichen Zustimmung von DS-Dienstleistungen. Die Stornokosten betragen bis 3 Tage vor Ausführungstermin 30%, bei einem späteren Rücktritt 50% der vereinbarten Vergütung zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Terminverlegung des Auftraggebers nach Auftragsbestätigung und fester Terminplanung, ist DS-Dienstleistungen berechtigt eine Aufwandsentschädigung von 5% der vereinbarten Vergütung zusätzlich Mehrwertsteuer zu berechnen.

6. Preise
Die in dem Angebot/Auftrag festgelegten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer sind für die Parteien bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt verbindlich. Werden die Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, so erfolgt eine Neuberechnung der Preise.   

7. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Beendigung der Arbeiten fällig, dies entweder in Bar oder durch Überweisung. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei umfangreicheren Arbeiten, auch eine Abschlagszahlung nach “Stand der geleisteten Arbeiten” abzurechnen. Diese Zahlung ist auch sofort fällig. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels, kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt bei Zahlungsverzug, alle für den Auftraggeber noch auszustehenden Arbeiten an diesem, sowie alle anderen Auftragshaushalte des Auftraggebers einzustellen.   

8. Bilder und Filmmaterial
Der Auftraggeber ist einverstanden, das DS-Dienstleistungen Bilder und Filmmaterial zur eigenen Werbung in öffentlichen Netzwerken verwendet und veröffentlicht.   

9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aschaffenburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.   

Stand: Dezember 2016, Adressaktualisierung: Juli 2023   
DS Dienstleistungen, Speckspitze 13, 97906 Faulbach

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