UNSERE AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
DS Dienstleistungen - Daniel Schäfer
Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Nachlassankäufe, Entkernungen, Verwertung
DS Dienstleistungen - Daniel Schäfer
Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Nachlassankäufe, Entkernungen, Verwertung
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Firma DS Dienstleistungen – Daniel Schäfer.Die AGB werden Vertragsbestandteil durch:
• Unterzeichnung der Auftragsbestätigung
• vollständige Zahlung des Rechnungsbetrages
• Beginn oder Duldung der Leistungsausführung
Mit einer dieser Handlungen erkennt der Auftraggeber diese AGB vollständig und rechtsverbindlich an.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich.Ein Vertrag kommt ausschließlich zustande durch:
• Unterzeichnung der Auftragsbestätigung
• vollständige Vorauszahlung
Ohne vollständige Zahlung erfolgt keine Arbeitsaufnahme.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3. Eigentum und Verfügungsberechtigung
Der Auftraggeber bestätigt, Eigentümer der im Objekt befindlichen Gegenstände zu sein oder zur Überlassung berechtigt zu sein.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
4. Eigentumsübertragung der Gegenstände
Mit Beginn der Arbeiten überträgt der Auftraggeber sämtliche im Objekt befindlichen beweglichen Gegenstände vollständig und unwiderruflich in den Besitz und das Eigentum von DS Dienstleistungen – Daniel Schäfer.Alle im Objekt vorhandenen Gegenstände gelten damit als zur
• Entsorgung
• Verwertung
• Weitergabe
• Verkauf
freigegeben.
Die Entscheidung über Art und Weise der Verwertung liegt ausschließlich beim Auftragnehmer.
5. Verwertung und Weiterverkauf / Trödelecke
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche Gegenstände wirtschaftlich zu verwerten.
Dies umfasst insbesondere:
• Verkauf über Onlineplattformen
• Verkauf über eigene Verkaufsflächen oder Trödelecken
• Weitergabe an Dritte
• Eigennutzung
• Entsorgung
Alle daraus erzielten Erlöse stehen ausschließlich dem Auftragnehmer zu.
Ein Anspruch des Auftraggebers oder Dritter besteht nicht.
6. Besitzaufgabe und Ausschluss nachträglicher Herausgabeforderungen
Mit Beginn der Arbeiten gilt der gesamte im Objekt befindliche bewegliche Besitz als vom Auftraggeber aufgegeben und zur Verwertung freigegeben.Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche Gegenstände sofort an sich zu nehmen, zu verwerten, zu verkaufen, weiterzugeben oder zu entsorgen.
Nach Beginn der Arbeiten besteht kein Anspruch auf Herausgabe einzelner Gegenstände.
Ansprüche auf Herausgabe, Rückforderung oder Löschung von Verkaufsanzeigen sind ausgeschlossen.
Dies gilt auch für Forderungen durch:
• neue Eigentümer der Immobilie
• Erben
• Angehörige
• Nachbarn
• sonstige Dritte
Etwaige Ansprüche Dritter sind ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
7. Wertgegenstände und vergessene Gegenstände
Der Auftraggeber ist verpflichtet, persönliche Gegenstände, Dokumente, Bargeld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände vor Beginn der Arbeiten aus dem Objekt zu entfernen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für im Objekt verbleibende Wertgegenstände.
Mit Beginn der Arbeiten gelten sämtliche im Objekt befindlichen Gegenstände als zur Verwertung überlassen.
8. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass freier Zugang zu allen Räumen besteht.
Gefahrstoffe oder problematische Materialien sind vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
Hierzu zählen insbesondere:
• Chemikalien
• Farben und Lacke
• Öle
• Asbest oder Eternit
• Mineralfasern
• sonstige Gefahrstoffe
Die Entsorgung solcher Stoffe erfolgt ausschließlich gegen gesonderte Berechnung.
Alle daraus entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
9. Foto- und Videoaufnahmen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, während der Arbeiten Foto- und Videoaufnahmen anzufertigen.
Diese dürfen verwendet werden für:
• Dokumentation der Arbeiten
• Werbung
• Internetauftritte
• Social-Media-Auftritte
Personenbezogene Daten werden nicht veröffentlicht.
10. Zusatzaufwand
Ein erhöhter Arbeitsaufwand wird zusätzlich berechnet.
Dies betrifft insbesondere:
• höheres Volumen als angegeben
• verschlossene Räume
• starke Verschmutzung
• Schädlingsbefall
• erschwerte Arbeitsbedingungen
• zusätzlichen Zeit- oder Personalbedarf
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
11. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Rechnungsbetrag ist vollständig vor Arbeitsbeginn zu zahlen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten bei Zahlungsverzug sofort einzustellen.
12. Terminabsagen
Terminabsagen müssen schriftlich erfolgen.
Es gelten folgende Pauschalen:
• bis 7 Tage vor Termin: 10 %
• bis 48 Stunden vor Termin: 25 %
• unter 48 Stunden: 40 %
Terminverschiebungen können mit einer Aufwandspauschale berechnet werden.
13. Haftung
Es gilt die gesetzliche Haftung.
Für Schäden durch nicht gemeldete Gefahrstoffe haftet ausschließlich der Auftraggeber.
Für ungesicherte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
14. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Aschaffenburg.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 03/2026
DS Dienstleistungen - Daniel Schäfer, Speckspitze 13, 97906 Faulbach
